Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gemineo GmbH

I. Geltungsbereich
Sämtliche Leistungen der Gemineo GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Gemineo GmbH nur verbindlich, wenn die Gemineo GmbH sie schriftlich anerkannt hat.

II. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Gemineo GmbH zustande, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart worden ist.

III. Auftragsdurchführung, Lieferung

  • Übersetzungsleistungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig durchgeführt.

  • Die Gemineo GmbH ist zur Beauftragung Dritter berechtigt, soweit dies zur ordnungs- bzw. fristgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist.

  • Die Lieferung der Leistungen erfolgt – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart worden ist – nach der freien Wahl der Gemineo GmbH, in der Regel in elektronischer Form.

IV. Abnahme

  • Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet.

  • Der Auftraggeber hat die Abnahme innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Leistung schriftlich zu bestätigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme auch ohne ausdrückliche Bestätigung des Auftraggebers als erfolgt, sofern der Auftraggeber bei Erhalt der Leistung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurde.

V. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot

  • Die Vergütung bemisst sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste der Gemineo GmbH, soweit nichts anderes vereinbart ist.

  • Die Gemineo GmbH ist berechtigt, bei umfangreichen Aufträgen entsprechend dem Bearbeitungsstand Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Gemineo GmbH kann darüber hinaus die Erbringung ihrer Leistung bei umfangreichen Aufträgen auch von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig machen.

  • Die Vergütung versteht sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  • Die Vergütung ist bei Abnahme fällig. Zahlungen haben rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu erfolgen. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.

  • Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist die Gemineo GmbH berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

  • Der Auftraggeber kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf demselben Auftragsverhältnis beruht.

VI. Mängelbeseitigung

  • Die Gemineo GmbH behält sich das Recht zur Nachbesserung vor. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung ist vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels schriftlich geltend zu machen.

  • Beseitigt die Gemineo GmbH den geltend gemachten Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht oder lehnt sie die Beseitigung ab oder ist die Nachbesserung endgültig gescheitert, so kann der Auftraggeber wahlweise Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach mindestens zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen als gescheitert.

VII. Haftung, Schadensersatz

  • Die Haftung der Gemineo GmbH ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

  • Die Gemineo GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

  • Für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung der Gemineo GmbH auf 30 % des bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens begrenzt.

  • Ausschluss und Begrenzung der Haftung gemäß der vorstehenden Ziffern 2 und 3 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  • Ausschluss und Begrenzung der Haftung nach Ziffern 2 und 3 gelten – ebenso wie die Ausnahme hiervon nach Ziffer 4 – für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Gemineo GmbH entsprechend.

VIII. Urheberrecht
Übersetzungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung im Eigentum der Gemineo GmbH. Bis dahin hat der Auftraggeber – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – keinerlei Nutzungs- und Verwertungsrechte. Die Gemineo GmbH behält sich etwaige Urheberrechte an der Übersetzung vor.

IX. Mitwirkungspflichten

  • Der Auftraggeber hat die Gemineo GmbH rechtzeitig über besondere Ausführungsformen zu unterrichten. Ist der Auftrag für den Druck bestimmt, erhält die Gemineo GmbH rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug zur Prüfung.

  • Informationen und Unterlagen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, z. B. Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen.

  • Mängel, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Pflichten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Gemineo GmbH.

X. Gerichtsstand, Anwendbares Recht

  • Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand München.

  • Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

XI. Sonstige Vereinbarungen
Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.